Altersgrenze

Der Gesetzgeber hat zu diesem Thema eine ganz klare Grundlage, an die sich jeder ganz einfach halten kann. Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung im PKW gesichert sind. Als Beispiel hierfür: Das 12. Lebensjahr eines Kindes ist vollendet, wenn dieses seinen 12. Geburtstag feiert. Eines der beiden Kriterien, entweder älter als 12 Jahre oder über 150 cm groß, muss also erfüllt sein, damit ein Kind ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren darf. Jedoch sollte man im Einzelfall genau überprüfen, ob dennoch eine spezielle Form der Kindersicherung genutzt werden sollte (z.B. eine Sitzerhöhung, damit ein optimaler Gurtverlauf gewährleistet wird). Nicht immer ist ein Richtwert auch der Optimal Fall.